Individuelle Ernährungsberatung
In Einzelgesprächen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Belange und Wünsche sowie ohne Verbote von Lebensmitteln.
Das 60-minütige Erstgespräch beinhaltet neben einer ausführlichen Ernährungsanamnese, der Analyse Ihres Anliegens und Ihrer Situation die Entwicklung ein individuellen Konzeptes, um Sie fit zu machen für den Alltag. Je nach Zielsetzung und Problematik folgen 2-5 weitere Beratungen von 30 Minuten
Die Beratungen erfolgen nur nach terminlicher Vereinbarung und Klärung der Kostenübernahme!
Sprechzeiten:
Für Ahrensburg:
Mittwoch: 15:00-18:30 Uhr
Freitag: 08:30-12:30 Uhr
Beratungsort:
Familien-Gesundheitszentrum
Hagener Allee 70 D
22926 Ahrensburg
Montag & Dienstag: 09:00-18:30 Uhr sowie Donnerstag-Nachmittag bei
Ernährungstherapie Lübeck
Mengstr. 39
23552 Lübeck
Diät- und Ernährungstherapie
Bei folgenden Erkrankungen und medizinischen Besonderheiten ist eine Ernährungsberatung unumgänglicher Bestandteil der Therapie:
- Übergewicht/Adipositas
- Diabetes
- Bluthochdruck
- Fettstoffwechselstörungen
(Hyperlipoproteinämien, erhöhte Cholesterinwerteund/oder Triglyceridwerte) - Gicht, Hyperurikämie
- Fettleber, Leberzirrhose
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten
(Kuhmilchallergie, Laktoseintoleranz, Zöliakie) - Magen-Darm-Erkrankungen
(Pankreatitis, Reizdarm, Obstipation etc.) - Nierenerkrankungen
(Harnsteine, Niereninsuffizienz, Dialyse) - pädiatrische Diätetik
- Osteoporose
- Rheuma
- Krebs
Eine Ernährungstherapie für bereits erkrankte Menschen erfordert eine ärztliche Anweisung. (Vordruck unter Download)
Hier bezuschussen die Krankenkassen i.d.R. fünf Einzelberatungs-Termine im Rahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation gemäß § 43 SGB V.
Alle diese Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch Nr. 5 (SGBV) sind freiwillige Leistungen der Krankenkassen, die nur auf Antrag und im Erstattungs-/Bezuschussungsverfahren bearbeitet werden können. Sie sind nach dem Willen des Gesetzgebers zuzahlungspflichtig.
Prävention/ Gesundheitsvorsorge
- Informationen zur allgemeinen gesunden Ernährung
- Säuglinge, z.B. individuelle Allergieprophylaxe
- Kinder- und Jugendliche
- Schwangerschaft und Stillzeit
- Sportler
- Senioren
Ernährungsberatungen ohne behandlungsbedürftige Erkrankungen werden im Rahmen der Primärprävention nach § 20 SGB V mit durchschnittlich 75,00 € bezuschusst (3 Termine umfassende Einzelberatung oder einem Gewichtsreduktionskurs). Diese Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie beispielsweise einen Ernährungscheck wünschen und/oder leichtes Übergewicht reduzieren möchten (Richtwert ist ein BMI < 30).